Reglement - Taschengeldbörse Windeck

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Rechtliche Voraussetzungen
Vergütung
Das empfohlene Taschengeld beträgt 5 Euro
pro Stunde. Ein anderer Satz kann individuell zwischen Jobanbieter und Jugendlichem vereinbart werden.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei allen Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse muss es sich um geringfügige Hilfeleistungen handeln, welche gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden (vgl. §1 (2) JArbSchG). Bei Minderjährigen müssen bei der Anmeldung an der Taschengeldbörse die Eltern der Beteiligung schriftlich zustimmen.
• Ein Taschengeldjob muss gefahrlos und ohne größere körperliche Belastung durchführbar sein.
• Die Jugendlichen dürfen nur kleinere Arbeiten ausüben, die leicht und für sie geeignet sind.
• Die Jugendlichen dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich und nur zehn Stunden in der Woche beschäftigt werden. Auf das ganze Jahr betrachtet dürfen es aber nicht mehr als fünf Stunden im Monat und etwa 60 Stunden im Jahr sein.
• Die Beschäftigung darf nicht vor oder während des Schulunterrichts erfolgen.
• Die Tätigkeiten müssen dem körperlichen und geistig-seelischen Entwicklungsstand der Jugendlichen entsprechen.
Sozialversicherungspflicht
Gelegentlich ausgeübte Taschengeldjobs begründen kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, sofern die Jugendlichen über ihre Eltern in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Die Tätigkeit ist also „sozialversicherungsfrei".
Einkommensteuer / Umsatzsteuer
Jugendliche, die nur durch gelegentlich wenige Stunden für ein Taschengeld tätig sind, werden dadurch nicht zu Arbeitnehmern und Jobanbieter nicht zum Arbeitgeber. Jugendliche, die nur gelegentlich (bis ca. fünf Stunden pro Monat im Durchschnitt) im Rahmen der Taschengeldbörse aktiv werden, erzielen keine Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Die Tätigkeit ist in diesem Fall für beide Seiten nicht steuerpflichtig.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen jedem Jobsuchenden, eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung. Verursachen die Jugendlichen im Rahmen der Taschengeldbörse einen Schaden, wird die (sofern vorhanden) Haftpflichtversicherung ihrer Eltern in Anspruch genommen. Eine private Unfallversicherung durch die Eltern ist sinnvoll.
Datenschutz
Die Daten aller Beteiligten werden von der Koordinierungsstelle nicht an Dritte weitergegeben. Bei der Anmeldung werden die Teilnehmer über die Datenschutzbestimmungen informiert.
tgb@seniorenbuero-windeck.org
Seniorenbüro Windeck e.V.
Bergische Str. 30 - 51570 Windeck
+49 (0) 2292 3948795

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